Pirates King, ich stelle mich vor
Gründer: Sascha alias KäptnMorgn
Darf ich vorstellen: Eure Queen
Ehrenamtliche Beraterin: Kerstin Adelski
Jenseits des Gewöhnlichen
Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.
Soziale Medien, brauche ich und mag sie auch.
Ihr könnt mich nahezu überall kontaktieren.
Mehr dazu bei Kontakten.
https://tinyurl.com/StormshotPC
Download für PC, gibt es aber auch in Google Play und App Store für Smartphone und Tablet.
Mein Lieblingsspiel: Stormshot von Fun Plus
Es ist ein MMO, Abenteuer mit Allianzen, Königreichen, Event, Wettkämpfen und diesem Scharfschützen Spiel (Foto).
Die Geschichte wird in Kapitel unterteilt erzählt, pro Abschluss eines Kapitel gibt es Belohnungen.
Gebäude ausbauen, Truppen ausbilden & trainieren, Spezielle Tiere wie den Kong und Drachen freischalten.
Meine Allianz findet ihr in Königreich:
K - 10372 [ToT] TotaleTruppentöter
bitte gleich beim Konto erstellen, das Königreich aussuchen, sonst landest du irgendwo und kannst nicht mehr wechseln.
Mittwoch und Freitag: Kampftage
Mittwoch: Oracle Koralle Riff
Freitag: WoW War of Water Krieg der Gewässer
Freitag ist die Teilnahme wichtig: wegen Wyvern und LoD
Vorschau auf : Verein in Planung, suchen noch Mannschaft; Team, die diese Gruppe vertreten kann.
Allgemeines zum Vereinswesen
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist ein
- freiwilliger,
- auf Dauer angelegter,
- aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss
- mindestens zweier Personen
- zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
Personen, die einen Verein gründen wollen, müssen Vereinsstatuten verfassen und mit einem Exemplar der Statuten die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde anzeigen. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens (Entstehung des Vereins) darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen.
Die erstmalige Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter kann vor oder nach der Entstehung des Vereins erfolgen. Werden die organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter erst nach der Entstehung des Vereins bestellt, muss dies innerhalb eines Jahres erfolgen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.
Die Neu- bzw. Wiederbestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter sowie Änderungen der Zustellanschrift oder der Statuten müssen der Behörde angezeigt werden.
Ein Verein kann sich freiwillig selbst auflösen oder behördlich aufgelöst werden.
Achtung
Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Das Gesetz gibt Rahmenbedingungen vor, alle weiteren Regelungen finden sich in den Statuten des jeweiligen Vereins.
Alle Vereine werden im Zentralen Vereinsregister (ZVR) beim Bundesministerium für Inneres geführt. Jede Bürgerin/jeder Bürger kann über die Daten eines eindeutig bestimmbaren Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen. Eine Auskunftssperre kann nur von den Vertreterinnen/Vertretern des betreffenden Vereins unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Die ZVR-Zahl muss von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen (z.B. Briefe, E-Mails, Verträge, Angebote, Rechnungen) geführt werden. Das Nichtführen der ZVR-Zahl stellt eine strafbare Verwaltungsübertretung dar.
Weiterführende Links
- Vereinswesen – Anleitung zur Vereinsgründung (→ BMI)
- Zentrales Vereinsregister – Online-Einzelabfrage (→ BMI)
- Workshops für Vereine zur Nutzung des Internet (→ Saferinternet.at)
- Service und Information für Vereine (→ Vereinsakademie)
Rechtsgrundlagen
Vereinsgesetz (VerG)
Letzte Aktualisierung: 28. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Statuten
Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den Gründerinnen/den Gründern des Vereins im Rahmen der Gesetze frei.
Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:
- Der Name des Vereins – dieser muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Der Vereinsname muss in deutscher Sprache formuliert sein. Enthält er Abkürzungen, so sind diese im vollen Vereinsnamen auszuschreiben. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.
- Der Sitz des Vereins – dieser muss im Inland liegen. Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat
- Eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
- Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel
- Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins
- Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt
- Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
- Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins
- Die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung und Art der Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung
- Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens in einem solchen Fall
Verwirklicht der Verein steuerlich relevante Tätigkeiten und möchte er steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen, sind auch bestimmte Anforderungen an die Statuten zu beachten. Das BMF stellt dafür Musterstatuten zur Verfügung.
Jedes Vereinsmitglied kann vom Leitungsorgan des Vereins verlangen, dass ihr/ihm die Statuten ausgefolgt werden.
Weiterführende Links
- Vereinswesen – Statuten (→ BMI)
- Muster für Statuten und Eingaben (→ BMI)
- Steuerliche Informationen und Musterstatuten (→ BMF)
Rechtsgrundlagen
- Vereinsgesetz (VerG)
- Steuerliche Begünstigungen: §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung (BAO)
Letzte Aktualisierung: 19. März 2024 für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Inneres